Die Insurance Distribution Directive („IDD“): Hürde oder Chance?
Mit der europaweit umgesetzten Insurance Distribution Directive („IDD“), auch bekannt als Richtlinie (EU) 2016/97, kommt es zu wesentlichen Änderungen im Versicherungsvertrieb. Wir beleuchten im bsurance Blog die IDD und die Auswirkungen für den Online-Versicherungsvertrieb durch Vermittler.
IDD und die Auswirkungen für den Online-Versicherungsvertrieb durch Vermittler
Am 17.6.2019 wurde die „Verordnung – Standesregeln für Versicherungsvermittlung“ (in Folge: „VO – Standesregeln„) als letzter Schritt im IDD-Umsetzungsprozess im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Damit wurden nun für die Versicherungsvermittlung grundlegende Bereiche wie u.a. Informationspflichten, Auskunftspflichten, Beratung, Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit, Querverkäufe sowie Aufsichts- und Lenkungsanforderungen in Zusammenhang mit Produktgenehmigungsverfahren in nationales Recht umgesetzt.
Versicherungsvermittler, die ihre Leistungen online anbieten und den gesamten Abschlussprozess dementsprechend digitalisiert anbieten, stellt die IDD-konforme Gestaltung dieses Prozesses vor neue Herausforderung. Einerseits soll dem Kunden eine möglichst einfache und übersichtliche „Customer Journey“ geboten werden, gleichzeitig müssen sämtliche rechtlichen Anforderungen, wie Informationserteilung, Ermittlung der Wünsche und Bedürfnisse („W&B“), Beratung, erfüllt werden. Dabei besteht die Gefahr, dass die Abschlussstrecke entgegen der beabsichtigten Transparenz für den Kunden unübersichtlich und überladen wird.

Wir wollen in unserer Artikelserie daher den Fragen nachgehen, wie die richtige Platzierung der erforderlichen Informationen in der Verkaufsstrecke aussehen könnte und wie man die Abfrage der Wünsche und Bedürfnisse sowie die Beratung rechtskonform und kundenfreundlich darstellen kann. Insbesondere hinsichtlich der Abfrage der Wünsche und Bedürfnisse wird man sich bei der diesbezüglichen Gestaltung der Customer Journey an der Komplexität des Versicherungsproduktes orientierten. Was, wenn das von Ihnen angebotene Versicherungsprodukt kein komplexes Lebensversicherungsprodukt ist? Möchte der Kunde zum Beispiel kurzfristig die Stornokosten bei Reiseausfall aufgrund Krankheit versichern, dann kann die Abfrage der Wünsche und Bedürfnisse wohl mit einigen wenigen Fragen im Zuge des Verkaufsprozesses rechtskonform dargestellt werden. Kurz gesagt, je einfachen das Versicherungsprodukt, desto simpler wird die Beratung sein.
Hier geht’s zum nächsten Teil unserer Artikelserie. Darin beschäftigen wir uns mit der rechtskonformen Informationserteilung bei der Online-Versicherungsvermittlung.