Über die verpflichtende Bereitstellung von Dokumenten
Der grenzüberschreitende Online-Versicherungsverkauf von Non-Life Produkten im EU Raum ist schon längere Zeit ein üblicher Vertriebsweg. Bisher wurde das Verkaufen von Versicherungen online in verschiedenen Ländern jedoch durch die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen erheblich erschwert.
Durch die IDD wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den europäischen Markt nun weitgehend vereinheitlicht.
Bereitstellung von Dokumenten als Zwangsdownload beim Verkaufen von Versicherungen online
Zusätzlich zu den bereits dargestellten Vermittlerinformationen sind den Kunden folgende den Versicherungsvertrag betreffenden Dokumente vor Vertragsabschluss als Zwangsdownload zur Verfügung zu stellen:
- Vertriebsinformationen des Versicherers
- Versicherungsbedingungen
- Produktinformationsblatt („IPID“)
- Leistungsblatt
- Datenschutzhinweise / Einwilligung in die Datennutzung
In der Online-Verkaufsstrecke kann die Informationserteilung folgendermaßen abgebildet werden:

Durch das Anhaken des entsprechenden Kästchens akzeptiert der Kunde das/die dort abrufbare(n) Dokument(e) bzw. nimmt diese zur Kenntnis und muss diese darüber hinaus Anklicken, um sie herunterzuladen („Zwangsdownload“). Setzt der Kunde die erforderlichen Häkchen nicht bzw. klickt er die Dokumente nicht an, kann er den Verkaufsprozess nicht fortsetzen.
Welche Alternativen gibt es?
Alternativ bzw. parallel zur Zurverfügungstellung der verpflichtenden vorvertraglichen Informationen/Unterlagen als Zwangsdownload besteht die Möglichkeit, diese dem Kunden in pdf-Form per e-mail oder als Push Benachrichtigung zukommen zu lassen. Wählt man diese Form der Übermittlung ist jedoch jedenfalls immer zu beachten, dass die Übermittlung vor Abgabe der Vertragserklärung durch den Kunden, d.h. vor Anklicken des entsprechenden Buttons am Ende der Verkaufsstrecke, zu erfolgen hat. Das (nachträgliche) Übersenden der Erstinformation per E-Mail nach Vertragsabschluss reicht nicht aus.
Nach Vertragsabschluss sind dem Kunden folgende Unterlagen per E-Mail zuzuschicken:
- Polizze
- Leistungsblatt (IPID)
- Versicherungsbedingungen
- Vertriebsinformationen des Versicherers
Wichtig: Auch ein Versicherungsvermittler, der ein Annexprodukt, wie z.B. eine Garantieverlängerung oder eine Stornoversicherung von Reisekosten, über einen Annexvermittler verkauft, muss sicherstellen, dass der Annexvermittler den Kunden das IPID vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wird.
Stellen Sie immer sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente für das Verkaufen von Versicherungen online vorbereitet haben!
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